Über uns: Dokumente & Daten |
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Die durch Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 20.November 2008 als selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtete Stiftung Pro Artenvielfalt wurde mit Ausfertigung der Stiftungsurkunde vom 26. November 2008 von der Bezirksregierung Detmold, Kreis Lippe, Land NRW gemäß § 2 Abs.2 StiftG NRW als rechtsfähig anerkannt und in das Stiftungsverzeichnis des Landes NRW unter der Registernummer 436 eingetragen.
Die am 26.11.2008 von der Stiftungsbehörde der Bezirksregierung Detmold (Kreis Lippe/NRW) genehmigte Satzung der Stiftung wurde auf Beschluss des Stiftungsrats am 08.12.2025 aktualisiert. Die Genehmigung der aktualisierten Stiftungssatzung wurde am 20.01.2026 von der Stiftungsbehörde erteilt. Die satzungsgemäße Zweckbestimmung blieb unverändert.
Zum Schutz der anerkannten Stiftung, der Stiftungsarbeit und der Stiftungsprojekte sind der Stiftungsname, die Projektkonzept-Namen und deren Gestaltung als Wort-/Bild-Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt München eingetragen und besitzen damit Markenschutz.





Die Arbeit der Stiftung Pro Artenvielfalt unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen wie z. B. der jährlichen Prüfung der betriebswirtschaftlichen Jahresrechnung, der Bilanz und des Geschäftsberichts durch das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt und durch die Stiftungsbehörde.
Die Stiftung Pro Artenvielfalt (StNr. 305/5981/1222) ist durch aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt vom 13.07.2026 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar.
Die finanziellen Mittel für die Verwirklichung der satzungsgemäßen Stiftungsarbeit, insbesondere für unsere anspruchsvollen Artenschutzprojekte und die auf Jahre angelegte Zugvogelschutzkampagne „STOP dem Vogelmord“, generiert die Stiftung über monatlich verschickte Spendenprojekt-Informationsaussendungen (Mailings).
Um unsere satzungsgemäßen gemeinnützigen Projekte für den Schutz und Erhalt wildlebender Tierarten, der Artenvielfalt und ihrer natürlichen Lebensräume wirkungsvoll realisieren zu können, sind wir auf Spenden naturliebender Förderinnen und Förderer angewiesen. Testamentarische Verfügungen (Nachlässe) stärken unsere Liquidität zur Finanzierung auch umfangreicher, auf mehrere Jahre angelegte Artenschutzprojekte.
Ihre Spende, egal ob 10, 20, 30 oder sogar 50 Euro, hilft uns bei der Realisierung dringender Artenschutzprojekte in Deutschland und im europäischen Ausland.
Nach der Beschaffung der Kopfweidenschnitt-Genehmigungen bei den Grundstückseigentümern in den Sommermonaten beginnt jetzt im Herbst und dann den Winter hindurch bis zum 28. Februar 2027 das eigentliche Schneiteln (Schneiden) der ausgewählten Kopfweiden. Damit beginnt auch für unseren Herbert eine zweite arbeitsreiche Zeit.... mehr Informationen
Fünf Jahre nach der Übernahme eines stillgelegten Trafoturms im Ahrtal beginnt jetzt der Umbau zu einem Artenschutzturm. Direkt neben einem Kindergarten entsteht damit ein neuer Zufluchtsort für Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalben, Sperlinge, Mauersegler, Fledermäuse und viele weitere Gebäudebewohner – und ein Naturerlebnisort für Kinder. Bitte helfen Sie uns, dieses ganz besondere Artenschutzprojekt in Hönningen zu verwirklichen… zum Projekt
Postbank Hannover IBAN: DE47 2501 0030 0905 9063 07 BIC: PBNKDEFF