Über uns: Dokumente & Daten |
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Die durch Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 20.November 2008 als selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtete Stiftung Pro Artenvielfalt wurde mit Ausfertigung der Stiftungsurkunde vom 26. November 2008 von der Bezirksregierung Detmold, Kreis Lippe, Land NRW gemäß § 2 Abs.2 StiftG NRW als rechtsfähig anerkannt und in das Stiftungsverzeichnis des Landes NRW unter der Registernummer 436 eingetragen.
Die am 26.11.2008 von der Stiftungsbehörde der Bezirksregierung Detmold (Kreis Lippe/NRW) genehmigte Satzung der Stiftung wurde auf Beschluss des Stiftungsrats am 30.11.2018 aktualisiert. Die Genehmigung der aktualisierten Stiftungssatzung wurde am 25.03.2019 von der Stiftungsbehörde erteilt. Die satzungsgemäße Zweckbestimmung blieb unverändert.
Zum Schutz der anerkannten Stiftung, der Stiftungsarbeit und der Stiftungsprojekte sind der Stiftungsname, die Projektkonzept-Namen und deren Gestaltung als Wort-/Bild-Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt München eingetragen und besitzen damit Markenschutz.





Die Arbeit der Stiftung Pro Artenvielfalt unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen wie z. B. der jährlichen Prüfung der betriebswirtschaftlichen Jahresrechnung, der Bilanz und des Geschäftsberichts durch das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt und durch die Stiftungsbehörde.
Die Stiftung Pro Artenvielfalt (StNr. 305/5981/1222) ist durch aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt vom 10.07.2025 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar.
Die finanziellen Mittel für die Verwirklichung der satzungsgemäßen Stiftungsarbeit, insbesondere für unsere anspruchsvollen Artenschutzprojekte und die auf Jahre angelegte Zugvogelschutzkampagne „STOP dem Vogelmord“, generiert die Stiftung über monatlich verschickte Spendenprojekt-Informationsaussendungen (Mailings).
Um unsere satzungsgemäßen gemeinnützigen Projekte für den Schutz und Erhalt wildlebender Tierarten, der Artenvielfalt und ihrer natürlichen Lebensräume wirkungsvoll realisieren zu können, sind wir auf Spenden naturliebender Förderinnen und Förderer angewiesen. Testamentarische Verfügungen (Nachlässe) stärken unsere Liquidität zur Finanzierung auch umfangreicher, auf mehrere Jahre angelegte Artenschutzprojekte.
Ihre Spende, egal ob 10, 20, 30 oder sogar 50 Euro, hilft uns bei der Realisierung dringender Artenschutzprojekte in Deutschland und im europäischen Ausland.
Unsere Stiftung pflegt (schneitelt) nun schon im 7. Winterhalbjahr in Folge zum Schutz und der Förderung des kleinen Steinkauzes erneut mehrere hundert Kopfweiden in den Landkreisen Paderborn, Gütersloh und Soest... mehr Informationen
Unser Steinkauz-Projektkoordinator Herbert kennt inzwischen hunderte Bauernhöfe, deren Eigentümer und die dort noch stehenden Kopfweiden. Und er weiß, ob dort noch Steinkäuze vorkommen oder dort früher welche lebten … zum Projekt
Postbank Hannover IBAN: DE47 2501 0030 0905 9063 07 BIC: PBNKDEFF