Zustiftungen |
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Gesetzliche Regelungen verlangen, dass das Vermögen von Stiftungen in seinem Bestand dauerhaft und ungeschmälert erhalten werden muss. Folglich dürfen auch wir nur die Erträge aus unserem Stiftungsvermögen zur Erfüllung unseres satzungsgemäßen Stiftungszwecks, die Förderung des Wildtierschutzes und der Erhalt und die Förderung der Vielfalt wildlebender Tierarten, verwenden.
Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für unsere satzungsgemäßen Projekte einzusetzen ist, wird eine Zustiftung dauerhaft dem Vermögensstock unserer Stiftung zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielen wir langfristig höhere Erträge und können somit unsere satzungsgemäße Zweckbestimmung nachhaltiger und erfolgreicher verfolgen.
Bei Zuwendungen (Zustiftungen) in den Vermögensstock bereits bestehender Stiftungen privaten Rechts, wie unsere Stiftung eine ist, besteht ein erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug. So können auf Antrag der/s Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt für die Zustiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1,0 Million Euro abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem üblichen Spendenabzug zusätzlich möglich. (Quelle: Bundesverband Deutsche Stiftungen)
Wenn Sie unsere Stiftungsarbeit unabhängig von konkreten Projekten nachhaltig und wirkungsvoll fördern wollen, freuen wir uns über Ihre Zustiftung, die satzungsgemäß ab einem Mindestbetrag von € 2.000,00 (EUR zweitausend) möglich ist.
Um Ihre Zustiftung für uns und das Finanzamt eindeutig als solche identifizieren zu können, bitten wir Sie, für Ihre Überweisung unser Stiftungskonto bei der Sparkasse Bielefeld, IBAN DE95 4805 0161 0044 1411 41 zu nutzen und im Verwendungszweck ausdrücklich den Hinweis „Zustiftung“ einzutragen. Nur dann können wir Ihnen eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung ausstellen, die wir Ihnen nach Eingang und Gutschrift Ihrer Zustiftung zeitnah zusenden.
Unsere Stiftung pflegt (schneitelt) nun schon im 7. Winterhalbjahr in Folge zum Schutz und der Förderung des kleinen Steinkauzes erneut mehrere hundert Kopfweiden in den Landkreisen Paderborn, Gütersloh und Soest... mehr Informationen
Unser Steinkauz-Projektkoordinator Herbert kennt inzwischen hunderte Bauernhöfe, deren Eigentümer und die dort noch stehenden Kopfweiden. Und er weiß, ob dort noch Steinkäuze vorkommen oder dort früher welche lebten … zum Projekt
Postbank Hannover IBAN: DE47 2501 0030 0905 9063 07 BIC: PBNKDEFF