Klartext |
|---|
|
|
Alle unsere Projekte im In- und Ausland dienen dem Schutz und der Förderung der Artenvielfalt unter Berücksichtigung bestehender konkreter Situationen und Problemstellungen. Das können Flächenkäufe zum Schutz und/oder zur Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen für bedrohte Wildtiere sein, der Bau von Artenschutzgebäuden für bedrohte Gebäude bewohnende Tierarten, die Teilnahme an oder die Durchführung stiftungseigener Vogelschutzcamps gegen den Vogelmord in Südeuropa und die Förderung von fachlich qualifizierten Wildtier-Rettungsstationen.
Auswahlkriterien für unsere Artenschutzprojekte sind die Dringlichkeit und Bedrohungslage für die Artenvielfalt (Biodiversität), die Sicherstellung einer qualitativ zuverlässigen Projektrealisierung und die Einschätzung zur Nachhaltigkeit der angestrebten Biodiversitäts-Ziele.
Eine wichtige Voraussetzung für unser erfolgreiches Projekt-Management ist die enge Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern vor Ort. Unsere Stiftung stützt sich neben dem eigenen Projekt-Team auf ein fachlich qualifiziertes Netzwerk von ehrenamtlich im Naturschutz arbeitenden Menschen und auf freundschaftliche Kontakte zu regional arbeitenden gemeinnützigen Natur- und Artenschutzorganisationen.
Die Satzung der Stiftung Pro Artenvielfalt wurde von der Stiftungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold (Kreis Lippe) genehmigt und die Stiftung im Stiftungsregister NRW unter der Registernummer 436 eingetragen. Das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt hat die Satzung geprüft und als „gemeinnützigen Zwecken dienend“ anerkannt. Diese Prüfung erfolgt jährlich und die Gemeinnützigkeit wird jährlich neu mittels „Freistellungsbescheid“ bestätigt. Daraus ergibt sich, dass Spenden an unsere Stiftung von der Einkommensteuer befreit sind und wir eine steuermindernde Spendenbescheinigung ausstellen dürfen.
Unsere satzungsgemäße Zweckbestimmung ist:
Am wirkungsvollsten können Sie unsere Stiftungsarbeit und unsere Natur- und Artenschutzprojekte mit einer regelmäßigen Spende mittels Einzugsermächtigung unterstützen, denn regelmäßige Spenden schaffen uns finanzielle Planungssicherheit. Die ermöglicht es uns, unsere satzungsgemäßen Wildtierschutzprojekte noch konkreter und vorausschauender zu planen oder – wenn nötig – kurzfristig realisieren zu können.
Die Erteilung der Einzugsgenehmigung (EZG) hat auch für Sie Vorteile:
Als kleines effektiv arbeitendes Team haben wir einen geringen Verwaltungsaufwand und Ihre Spende kommt maßgeblich direkt den satzungsgemäßen Zwecken zugute.
Die Arbeit der Stiftung Pro Artenvielfalt unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen wie z. B. der jährlichen Prüfung unserer Bilanz, der betriebswirtschaftlichen Jahresrechnung, der Mittelverwendungsrechnung und des Geschäftsberichts durch das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt und durch die Stiftungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold.
Die Mittelverwendungsrechnungen und unsere Geschäftsberichte finden Sie hier: Dokumente & Daten
Auf den Seiten „Projekt-Schwerpunkte“ und „Projekte“ lesen Sie Interessantes und Wissenswertes zu unseren Artenschutz-Projekten: Unsere Projekte
Sie können sich gerne vor Ort davon überzeugen, was Ihre Spende an die Stiftung Pro Artenvielfalt für die Artenvielfalt und deren Lebensräume bewirkt.
Für einen ersten Besuch unserer Stiftungsprojekte finden Sie detaillierte Projektinformationen auf den Projektseiten unserer Homepage. Bei größeren Spenden und Zustiftungen organisieren wir auch persönliche Vor-Ort-Besichtigungstermine.
Wie viele andere Naturschutzorganisationen auch, verzichten wir bewusst auf die Beantragung und Führung des DZI-Spendensiegels.
Die Gründe dafür:
Transparenz beim Spenden ist uns wichtig und wir akzeptieren und wertschätzen die Arbeit des DZI. Unser Stiftungsteam ist jedoch mit den gesetzlich geforderten jährlichen Dokumentationen und Berichten für das zuständige Finanzamt und die Stiftungsbehörde bereits hinreichend ausgelastet.
Als positives Ergebnis der jährlichen Prüfung unserer Bilanz, der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts durch das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt erhalten wir jeweils einen aktuellen Freistellungsbescheid, den Sie hier einsehen können.
Bielefeld, 8. Dezember 2021
23 deutsche Tier- und Artenschutzorganisationen haben sich im Zeitraum Juli - Oktober 2021 freiwillig an einem Finanz-Check der Stiftung Warentest beteiligt. Mit der Test-Bewertung der Stiftung Pro Artenvielfalt (SPA) für das Geschäftsjahr 2019 gehen wir nicht einig und stellen im Sinne der allseits propagierten Transparenz wesentliche Dinge klar.
Die SPA hat wegen ihrer national und international ausgerichteten Artenschutz-Projektarbeit eine entsprechend zugeschnittene Organisationsstruktur und operative Projektstrategie, die wegen ihrer Komplexität von ausschließlich in Deutschland tätigen Organisationen stark abweicht. Diesen Unterschieden wird das auf DZI-Kriterien basierende Bewertungsverfahren von Stiftung Warentest nicht gerecht.
Stiftung Warentest (SW) schreibt in der aktuellen Finanztest-Publikation: „Die Verwaltungs- und Werbekosten sind nicht so einfach vergleichbar. Ihre Höhe hängt unter anderem davon ab, wie die Organisation aufgebaut ist, welches Geschäfts- und Finanzierungsmodell sie hat und welchen Spendenzweck sie verfolgt.“ Diese Feststellungen bestätigen unser Handeln in vollem Umfang.
Dazu ein simples aber erklärendes Beispiel:
Unsere Stiftung kauft seit nahezu 20 Jahren in nennenswertem Umfang regelmäßig Grundstücke in Deutschland und seit 2013 auch auf Sizilien. Dies für den nachhaltigen Schutz natürlicher Lebensräume, bedrohter Tierarten, insbesondere Zugvogelarten, und zum Erhalt und der Stärkung der Artenvielfalt. Solche Grundstückskaufgespräche und -verhandlungen ziehen sich meist über Monate und oft auch über Jahre hin.
Hätten wir Kaufverträge für zum Kauf vereinbarte Grundstücksflächen in Deutschland und auf Sizilien im Wert von insgesamt 280.000 Euro schon im Herbst 2019 abgeschlossen und die Kaufpreise bis Jahresende bezahlt, wären bei unveränderten Verwaltungs- und Werbekosten unsere Gesamtkosten im Jahr 2019 von 2.900.000 Euro auf 3.180.000 Euro gestiegen.
Daraus hätte Stiftung Warentest nach der auf DZI-Kriterien gestützten Rechenweise bei unseren definitiv unverändert gebliebenen Verwaltungs- und Werbekosten für das Jahr 2019 eine Kostenquote von 30% errechnet. Als Konsequenz wäre unsere Stiftung von Stiftung Warentest den wirtschaftlich arbeitenden Organisationen zugeordnet worden!
Resümee: Unsere Stiftungsarbeit und deren Ergebnisse zum Wohle der Biodiversität lassen sich nicht in fest abgegrenzte Zeit- und Datenraster pressen.
Weitere Klarstellungen:
Der Gesetzgeber hat für Stiftungen die Organfunktion einer Mitgliedschaft von Einzelpersonen, Unternehmen und Körperschaften nicht vorgesehen. Damit soll die Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Stiftungsvorstands sichergestellt werden.
Nicht existierende Mitgliedschaften bedeuten auch das Fehlen von Mitgliedsbeiträgen.
Wenn Sie sich aber als „Nothelfer für bedrohte Tierarten“ und deren Lebensräume in unsere Projektarbeit aktiv einbringen wollen, freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung durch Überweisung mittels Zahlschein auf unser nachstehendes Spendenkonto oder unter Nutzung unseres Spendentools.
Postbank Hannover IBAN: DE47 2501 0030 0905 9063 07 BIC: PBNKDEFF
Datenschutz wird bei der Stiftung Pro Artenvielfalt großgeschrieben. Wenn Sie zum ersten Mal eine Spendenprojekt-Information von uns erhalten haben, dann müssen Sie wissen:
Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und auf Spenden zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke angewiesen. Deshalb darf die Stiftung „Kaltakquise mit gemieteten Adressen“ durchführen. Dies ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt.
Wir mieten für eine Spendenprojekt-Informationsaussendung von dafür autorisierten Firmen/Adressverlagen Adressen zur Einmalnutzung an. Deren Verarbeitung erfolgt bei einer Druckerei unter Beachtung sämtlicher EU-DSGVO-Bestimmungen und deutscher Datenschutzgesetze nach dem sogen. Lettershop-Verfahren. Unsere Stiftung als Versender der Spendenprojekt-Information kommt erst dann in den Besitz einer Adresse, wenn ein Adressat auf unsere Informationsaussendung unter Nutzung des Zahlscheins mit einer Spende reagiert.
Nach Ende der Adressdruckverarbeitung wird die Adresse nach den Bedingungen der Firma/des Adressverlags (Listeigner) unverzüglich gelöscht. Durch den Transparenztext im Anschreiben kann der Adressat jederzeit erkennen, von welcher/m Firma/Adressverlag (Listeigner) die Adresse angemietet wurde.
Nur wenn Sie den unserem Spendenbrief beigelegten Zahlschein für eine Spende nutzen, kann unsere Datenbank die von der Postbank übermittelten Spendendaten einschließlich des im Zahlschein eingedruckten Projektcodes erfassen. Erst damit sind Sie uns mitsamt Ihrer Adresse als aktive Spenderin oder aktiver Förderer unserer Stiftung bekannt und in unserer Datenbank gespeichert. Dies erlaubt uns, Ihnen ab einer Jahresspendensumme von 25,00 € im Folgejahr eine Jahresspendenbescheinigung auszustellen und zuzuschicken.
Da wir im Verlauf eines Jahres treue Spenderinnen und Förderer durch soziale Veränderungen wie Verrentung, Krankheit oder Tod verlieren, sind wir darauf angewiesen, Neuspender-Gewinnungsaktivitäten wie z. B. unsere Spendenprojekt-Briefaussendungen durchzuführen, um neue aktive Spenderinnen und Förderer für unsere Natur- und Artenschutzarbeit zu gewinnen.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.
Wir haben uns ausschließlich dem Schutz bedrohter Wildtierarten (Biodiversität) verpflichtet. Unser Stiftungszweck richtet sich insbesondere auf den Schutz und die Förderung solcher Tierarten, die
aufgeführt sind.
Daraus resultiert auch unsere finanzielle Förderung der fachlich qualifizierten, weithin bekannten und amtlich anerkannten Wildtier-Rettungsstationen:
Unsere Stiftung betreibt keine eigenen Rettungsstationen für verletzte Wildtiere. Wenn Sie ein krankes oder hilfloses Wildtier finden, melden Sie das bitte der Umweltbehörde Ihrer Stadt/Gemeinde oder dem nächstgelegenem Tierheim. Dort wird Ihnen sicher geholfen.
Als Stiftung setzen wir uns ganz besonders auch für den Erhalt und den Schutz von Zugvögeln und die Vogelwelt ein. Wir wissen, dass Katzen neben Hunden zu den beliebtesten Haustieren gehören und viele Menschen ihre Katze als besten Freund wertschätzen.
Obwohl Katzen bereits seit Jahrtausenden vom Menschen domestiziert wurden, haben sie ihren Jagdinstinkt nicht verloren. Fakt ist, dass freilaufende Hauskatzen jagen und dabei Singvögel und kleine Säugetiere fangen und töten. Dies führt oftmals zu Konflikten zwischen Katzenfreunden und Vogelfreunden resp. Naturliebhabern.
Die auf großen strukturarmen Agrarflächen industriell praktizierte Landwirtschaft und monostrukturierte Wirtschaftswälder machen Gärten und Grünanlagen im Siedlungsraum zu immer wichtiger werdenden Lebensräumen für unsere heimischen Singvögel. In diesen Lebensräumen die negativen Auswirkungen von Katzen auf Vögel zu reduzieren, muss unser aller gemeinsames Ziel sein. Wie das gelingen kann, erfahren Sie hier in unserem Leitfaden für Katzen- und Vogelliebhaber.
Im Gegensatz zu anderen großen Naturschutzorganisationen vertreten wir einen differenzierten Standpunkt zum flächenhaften Ausbau von Windkraftanlagen (WKAs).
Fakt ist, dass WKAs das Landschaftsbild maßgeblich und nachhaltig stören und für Großvögel wie den Schwarzstorch, Greifvögel wie Rotmilan, Mäusebussard und auch Uhu und ganz besonders für Fledermäuse tausendfache Todesfallen sind. Zusätzlich werden zigtausende Vögel durch WKAs so schwer verletzt, dass sie nach oftmals langem Leiden entweder an ihren Verletzungen sterben oder von Wildtieren wie Fuchs, Waschbär, Marderhund und Marder getötet und gefressen werden. Der Umstand, dass nach wenigen Tagen unter und im Umfeld von WKAs keine tierischen Kadaver als WKA-Schlagopfer mehr auffindbar sind, wird von Befürwortern des massiven Ausbaus der Windkraftanlagen als Beweis dafür angeführt, dass die WKAs weit geringer am Tod von Wildvögeln und Fledermäusen beteiligt sind, als dies Artenschützer feststellen. Wer tierische WKA-Opfer nur einmal die Woche dokumentiert, wird nichts mehr finden!
Die Stiftung Pro Artenvielfalt spricht sich klar dafür aus, dass Flächen in der offenen Landschaft nur nach Prüfung und Genehmigung durch für Naturschutz zuständige Behörden als WKA-Standorte in Anspruch genommen werden dürfen.
Den von der Politik geforderten und auch von einigen Natur- und Umweltschutzverbänden mitgetragenen flächenhaften Ausbau der WKAs u. a. auch in Wäldern und Naturschutzgebieten lehnen wir konsequent ab.
Wälder sind die letzten noch großflächigen Landbiotope mit enormen positiven Wirkungen für das Klima, die Menschen und die Artenvielfalt. Unsere Wälder und ganz besonders die weltweit einzigartigen Mittelgebirgs-Mischwälder und Landschaftskulissen dürfen deshalb nicht als Windkraft-Standorte geopfert werden.
Anstelle der einseitigen Ausrichtung nur auf Wind- und Solarenergie setzen wir uns für eine differenzierte Energiepolitik ein, die ergebnisoffener und vielschichtiger sein muss und im Einklang mit dem Schutz und Erhalt der Artenvielfalt steht. Es darf nicht vernichtet werden, was naturschützende Bürger, Bürgerinitiativen, weitsichtige Politiker, Naturschutz-Organisationen und Naturschutz-Stiftungen in jahrzehntelangem oftmals ehrenamtlichem Einsatz erfochten und erreicht haben.
Wir danken der Deutschen Wildtier Stiftung für die Erlaubnis zur Verlinkung auf ihren aktuellen Kino-Spot.
Unsere Stiftung lehnt die Trophäenjagd (Jagd wg. Fellen, Geweihen, Trophäen) grundsätzlich ab, verschließt sich aber nicht einer Reduktionsjagd auf ausgesuchte Wildtierarten, die wegen der Beinahe-Ausrottung ihrer natürlichen Feinde (Wolf, Luchs, Bär, Wildkatze) durch uns Menschen zahlenmäßig derart zugenommen haben, dass die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume Schaden nehmen. Auf stiftungseigenen Wald- und Offenlandflächen streben wir eine zeitlich kompakte Jagdausübung an, um langanhaltende Störungen und Unruhe in unseren Biotopflächen zu vermeiden.
Füchse, Marder, Eichelhäher und andere Rabenvögel sind ebenso wie Greifvögel wichtige Arten im Gefüge der Artenvielfalt und stehen daher unter gesetzlichem Schutz. Ausnahmen bedürfen einer gut begründeten Genehmigung der für Naturschutz zuständigen Behörden.
Streunende Katzen und Hunde sind besonders in selten gewordenen und bedrohten Biotopen ein Problem. Solche Streuner-Populationen sollten Tierschutzorganisationen gemeldet werden, die diese einfangen und kastrieren dürfen, um so eine weitere Zunahme und Ausbreitung von streunenden Katzen und Hunden zu verhindern.
Nur zu gern würden wir darauf verzichten, kleine Geschenke (Incentives) zu entwickeln und als Beilage mit unseren Spendenprojekt-Briefen zu versenden. Da wir kein eingetragener Verein mit beitragszahlenden Mitgliedern sind, haben wir folglich auch keine entsprechenden Einnahmen. Wir sind daher auf regelmäßige, freiwillige Spenden angewiesen, um unsere satzungsgemäße Natur- und Artenschutzarbeit finanzieren zu können. Doch in der immer lauter, bunter und aggressiver werdenden Kommunikationswelt kann eine mittelständische Stiftung wie wir nur dann bestehen, wenn sie auf sich und ihre Projektarbeit wirkungsvoll aufmerksam macht.
Tatsächlich prüfen wir jede unserer Projektaussendungen nach deren Durchführung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass Menschen regelmäßiger und mehr spenden, wenn wir unseren Spendenprojekt-Briefen eine kreative Kleinigkeit beilegen. Selbstverständlich sind diese kleinen Beigaben nur „Cent-Artikel“, die wir häufig in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen sehr kostengünstig einkaufen bzw. herstellen lassen. Ein genereller Verzicht auf die kleinen „Präsente“ würde aber spürbar geringere Spendeneinnahmen bedeuten und die Finanzierbarkeit einiger unserer strategischen Artenschutzprojekte nachhaltig gefährden.
Auch unsere Stiftung wird darauf angesprochen, warum wir keine Gendersprache in unserer schriftlichen Kommunikation verwenden. Unsere Entscheidung gegen die von dafür nicht autorisierten Institutionen geforderte „geschlechtergerechte Schreibung“ leitet sich aus der nachstehend wiedergegebenen Position des Rates für deutsche Rechtschreibung ab, einem zwischenstaatlichen Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren.
„Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 26.03.2021 seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen.
Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege.
Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen“.
Gegenderte deutsche Schreibung und Sprache ist u. a. auch ein Hemmnis für die sprachlichen Integrationsanstrengungen bei uns lebender Menschen aus anderen Sprachräumen und auch für Menschen, die die deutsche Sprache im Ausland erlernen wollen.
Unsere Stiftung pflegt (schneitelt) nun schon im 7. Winterhalbjahr in Folge zum Schutz und der Förderung des kleinen Steinkauzes erneut mehrere hundert Kopfweiden in den Landkreisen Paderborn, Gütersloh und Soest... mehr Informationen
Unser Steinkauz-Projektkoordinator Herbert kennt inzwischen hunderte Bauernhöfe, deren Eigentümer und die dort noch stehenden Kopfweiden. Und er weiß, ob dort noch Steinkäuze vorkommen oder dort früher welche lebten … zum Projekt
Postbank Hannover IBAN: DE47 2501 0030 0905 9063 07 BIC: PBNKDEFF