Zugvogelschutz-Projekt: Vogelschutzcamps
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Für die Zugvögel auf der östlichen Vogelzugroute ist insbesondere die Südküste der Republik Zypern (EU-Mitgliedsland) eine großflächige Todesfalle. Tausende Vogelwilderer und illegal agierende Jäger respektieren hier selbst während der Vogelzugzeiten im Frühjahr und Herbst jeden Jahres weder die EU-Vogelschutzrichtlinie noch geltende zypriotische Naturschutzgesetze und morden illegal hunderttausendfach streng geschützte Singvögel auf ihrem Vogelzug in die afrikanischen Überwinterungsgebiete und auf dem Rückflug aus dem Süden zu uns nach Mittel- und Nordeuropa. Mit dem milder werdenden Klima überwintern insbesondere Singdrosseln und auch Stare zunehmend auf Zypern und werden dort illegal in Netzen gefangen und mit Hilfe verbotener elektronischer Vogelstimmen-Lockgeräte vor tausende Gewehre gelockt und abgeschossen.
Während der Vogelzugzeiten sind auf der „Sonneninsel“ aktuell geschätzt noch immer bis zu 10.000 Leimruten in Büschen und Bäumen aufgebaut. Und die laden verführerisch zum Rasten ein. Landen die Rast und Nahrung suchenden Zugvögel auf diesen klebrigen Todesfallen, gibt es kein Entrinnen mehr. Mit jedem Flügelschlag verteilen die Singvögel den zähen Leim tiefer im Gefieder und am Körper, bis sie qualvoll an Erschöpfung sterben oder von einem Vogelwilderer mittels eines durch den Schnabel ins Gehirn gestoßenen Zahnstochers getötet werden. Besonders während des herbstlichen Vogelzugs und zunehmend auch während der Wintermonate werden Zugvögel überwiegend nachts von verbotenen elektronischen Vogelstimmen-Lockanlagen in hunderte aufgebaute illegale Fangnetze gelockt.
Rotkehlchen gefangen an Leimrute © SPA
An Leimruten gefangene Singvögel © Komitee gegen den Vogelmord
Alle vorgenannten unselektiven Vogelfang- und Tötungsmethoden sind nach der EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 ausdrücklich verboten und auch die Republik Zypern hat diese EU-Vogelschutzrichtlinie mit dem EU-Beitrittsabkommen ratifiziert! Doch bis heute fehlt hier der politische Wille, diese Richtlinie konsequent durchzusetzen.
An Leimrute gefangener Gartenrotschwanz © SPA
Goldhähnchen im Fangnetz
© Komitee gegen den Vogelmord
Die Rücksichtslosigkeit und Tierquälerei beim illegalen Vogelfang ist unbeschreibbar und solange Vogelwilderer mit ihrer gefiederten Beute hohe Profite machen können, wird selbst vor streng geschützten Singvogelarten nicht halt gemacht. An guten Tagen erbeutet ein Vogelwilderer bis zu 100 Singvögel – kein Wunder also, dass die Landschaft gespickt ist mit Fanggeräten, an denen elektronische Lockanlagen Tag und Nacht Vogelgesang abspielen, um die Zugvögel in den Tod zu locken.
Rauchschwalben im Vogelfangnetz © Komitee gegen den Vogelmord
Verbotene Singvogelbeute von EU-weit streng geschützten Arten wie z. B. Mönchsgrasmücke, Singdrossel, Fitis-Laubsänger, Zilpzalp, Gartenrotschwanz, Klappergrasmücke, Gartengrasmücke, Nachtigall, Rotkehlchen, Pirol und selbst Kuckucke gehen auf Zypern durch die Hölle, weil tausende zypriotische "Feinschmecker" und leider auch Touristen und "geschlossene Gesellschaften" weltweit auf die zypriotische Spezialität "Ambelopoulia (Vögel der Weinberge)" – die traditionelle Singvogel-Speise auf Zypern – trotz strengem Verbot nicht verzichten wollen! Insbesondere russische Touristen haben "Ambelopoulia" in letzter Zeit für sich entdeckt und fragen immer öfter in "zweifelhaften" Feinschmeckerlokalen nach dieser illegalen Spezialität.
Aus Kühlschrank konfiszierte Singvogelopfer © Komitee gegen den Vogelmord
Gefrorene Mönchsgrasmücken für zypriotische Delikatesse „Ambelopoulia“ © SPA
Doch nicht nur Feinschmecker, auch Teile der Bevölkerung Zyperns schwören auf die winzigen Happen von wenigen Gramm Gewicht, deren Geschmack angeblich betörend sein soll. Tausende Zyprioten genehmigen sich zumindest gelegentlich – z.B. zu Festen und Feiertagen – das Gericht, bei dem nach Gemüse und Meeresfrüchten als Höhepunkt drei oder vier Grasmücken auf den Tisch kommen. Und sie sind bereit, für das karge Vogelmahl mehr als 40,00 Euro hinzublättern! Die Fänger selbst erhalten rund 3,00 Euro pro Singvogel, bar auf die Hand und steuerfrei.
Verbotener Blick in Kochtopf mit illegal getöteten Mönchsgrasmücken für zypriotische Delikatesse „Ambelopoulia“ © SPA
Restaurant-Präsentation Mönchsgrasmücken © SPA
Bis zu 4 Mal im Jahr verzichten ehrenamtliche Vogelschützer des Komitee gegen den Vogelmord (Bonn) und unserer Stiftung auf Urlaubsfreizeit und Semesterferien, um auf Zypern in die nicht ungefährlichen Vogelschutzeinsätze zu gehen. 20 bis 26 Wochen pro Jahr kontrollieren couragierte Frauen und Männer dort überwiegend nachts die Haupt-Vogelfanggebiete auf verbotene Vogelfanganlagen, melden die der Polizei und/oder staatlichen Wildhütern, führen diese an die GPS-markierten Fangplätze, befreien noch lebende Vögel und bauen die Vogelfanganlagen teils gemeinsam mit den Beamten ab oder – wenn möglich und nötig – auch alleine. Mittels Einsatz von Fotofallen, Videofilmen und zukünftig auch Körperkameras (Bodycams) werden Vogelwilderer und illegal agierende Jäger an Fang- und Jagdplätzen überführt und angezeigt.
In eigener Sache:
Alle unsere Vogelschutzcamps in den Ländern Südeuropas führen wir unter strikter Beachtung der jeweils geltenden nationalen Gesetze durch. Unsere Aktionen sind jeweils vorab mit den Landes- und Regionalregierungen und den zuständigen Polizeidienststellen abgestimmt!
Aus Fangnetzen herausgeschnittene Zugvogelopfer © Komitee gegen den Vogelmord
Befreiung von Mönchsgrasmücken aus Fangnetz © Komitee gegen den Vogelmord
Abbau Leimrutenfangplatz © SPA
Die Vogelschützer agieren in der Republik Zypern, dem dortigen britischen Mandatsgebiet ESBA, entlang der UN-Pufferzone und aktuell auch in Nordzypern in für Vogelwilderer profitablen Vogelfangregionen. Daher beschränken sich die Einsatzerfahrungen der Vogelschützer leider nicht allein auf körperliche und mentale Erschöpfung. Bisher gegen Vogelschützer gerichtete Wilderer-Aktionen waren: zerstochene Autoreifen, eingeschlagene Autofenster und demolierte Fahrzeugtüren unserer Einsatzfahrzeuge, körperliche Angriffe mit Knüppeln und Eisenstangen, Warnschüsse in die Luft und aggressive halsbrecherische Verfolgungsfahrten über unwegsame Schotterpisten bis vor die Tore rettender Polizeistationen.
Bei Wilderer-Verfolgungsfahrten beschossene und demolierte Einsatzfahrzeuge unserer Vogelschützer © SPA
Details zu den Zugvogelschutzcamps können Sie den Abschlussberichten der Zypern-Vogelschutzcamps entnehmen. Sie geben Auskunft darüber:
Die Abschlussberichte in englischer Sprache finden Sie hier:
► Zypern Vogelschutzcamp-Report Herbst 2023 (PDF-Datei, Englisch)
► Zypern Vogelschutzcamp-Report Herbst 2022 (PDF-Datei, Englisch)
► Zypern Vogelschutzcamp-Report Herbst 2021 (PDF-Datei, Englisch)
► Zypern Vogelschutzcamp-Report Herbst 2020 (PDF-Datei, Englisch)
► Zypern Vogelschutzcamp-Report Winter 2019 / 2020 (PDF-Datei, Englisch)
► Zypern Vogelschutzcamp-Report Herbst 2019 (PDF-Datei, Englisch)
Aktuelle Daten und Ergebnisse unseres Zugvogelschutzeinsatzes auf Zypern finden Sie auf der Homepageseite Aktuelles.
Die Kosten für einen bis zu 8 Wochen dauernden Einsatz von bis zu 14 ehrenamtlichen Vogelschützern betragen situationsbezogen zwischen 18.000 - 21.000 Euro. Damit finanzieren wir die An- und Abreisen, bescheidene Unterkünfte, den operativen Einsatz vor Ort sowie Steuern, Versicherungsprämien, Betriebskosten und Instandhaltung unserer eigenen Einsatzfahrzeuge und den Ersatz von während des Einsatzes verloren gegangenen, zerstörten oder gestohlenen Ausrüstungsgegenständen.
Bitte unterstützen Sie unsere Zugvogel-Rettungsaktionen auf Zypern mit Ihrer Spende!
Unsere Stiftung pflegt (schneitelt) nun schon im 7. Winterhalbjahr in Folge zum Schutz und der Förderung des kleinen Steinkauzes erneut mehrere hundert Kopfweiden in den Landkreisen Paderborn, Gütersloh und Soest... mehr Informationen
Unser Steinkauz-Projektkoordinator Herbert kennt inzwischen hunderte Bauernhöfe, deren Eigentümer und die dort noch stehenden Kopfweiden. Und er weiß, ob dort noch Steinkäuze vorkommen oder dort früher welche lebten … zum Projekt
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