Projekte: Landkäufe |
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Nur das Eigentum an Grund und Boden erlaubt uns eine nachhaltige, uneingeschränkte und positive Entwicklung der Landschaft (Biotope) zum Wohle bedrohter Wildtierarten und deren natürlicher Lebensräume.
Das gilt auch für unsere Grundstückskäufe z. B. in Naturschutzgebieten (NSG) und in Naturparks, in deren offiziellen Schutzgebietsverordnungen die weitere Landschaftsnutzung in Form von konventioneller Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd ausdrücklich weiter erlaubt bleibt.
Unsere stiftungseigenen Entwicklungsziele auf NSG-Grundstücksflächen in Stiftungseigentum sind enger und strenger definiert und erlauben nur eine extensive Landnutzung, die uneingeschränkt den Zielen des Biotop- und Artenschutzes dienen muss.
Landpacht als Projektbasis ist für uns keine Option, da in der gesetzlich geforderten zeitlichen Befristung von Pachtverträgen der von uns angestrebte dauerhafte Natur- und Artenschutz und die nachhaltige ökologische Entwicklung der Lebensräume nicht auf Dauer sichergestellt werden kann.
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